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KFZ Steuer – Finanzamt ignoriert Partikelfilter

Auch bei mir ist nun ein überhöter Steuerbescheid ins Haus getrudelt. Das örtliche Finanzamt möchte 332€ KFZ Steuer haben, die Begründung lautet:

„Die Steuer für Ihre Fahrzeug erhöht sich nach § 9a Kraftfahrtzeugstergesetzt ab 01.04.2007 um 1,20 € je angefangen 100 cm³, weil es nicht mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet is. […] Falls Sie bei der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Ihr Fahrzeug mit Partikelminderungstechnik ausgerüstet ist, kann für Ihr Fahrzeug ein günstiger Steuersatz in Betracht kommen.“ [Quelle: KFZ Steuerbescheid]

Mit dieser Begründung wird mir nun seit 06.04.2007 anstatt 15,44€ die neuen 16,64€ angerechnet. Das lustige an der Sache, mein 120d ist ab Werk im Partikelfilter ausgrüstet, dummerweise hat aber kein Hersteller vor dem Februar 2006 in seinen KFZ Briefen / Scheinen dieses Ausstattungsmerkmal gekennzeichnet. Somit gehen die Finanzämter schlicht davon aus, daß man keinen hat.

Dies Problem ist bundesweit bereits mehrfach negativ aufgefallen, allein in Berlin wurden laut Auto-motor-und-sport gut 20.000 falsche Bescheide verschickt [ams Heft 16/2007]. Ein Geschmäckle birgt das ganz desshalb, da der Halter den Fehler auf eigene Rechnung korrigieren lassen kann. Der Vorgang ist dabei bei allen Herstellern der selbe:

1. Den Händler oder Hersteller anfragen, dieser stellt dann eine Bescheinigung aus.

2. Zusammen mit Fahrzeugbrief und -schein (KFZ Zulassungspapiere Teil 1&2) und der Bescheinigung kann man die Zulassungsbehörde aufsuchen und die Änderungen in den Schein eintragen lassen. Die Kosten hierfür variieren stark, teilwesie kann dies bis zu 30€ kosten.

Für die Komunen ein gutes Geschäft, denn egal ob die Halter die erhöhte Steuer bezahlen oder die Umschreibung vornehmen lassen, es bringt Geld in die Kasse.

Ich für meinen Teil habe erstmal meinen Händler angemailt und um die Bescheinigung gebeten, mal schauen ob ich die Eintragung nachholen lasse.

Wer selber prüfen will ob sein KFZ Schein bereits korrekt ausgestellt ist, sollte in das Feld 22 schauen. In dem Feld für Bemerkungen und Ausnahmen sollte bei einem verbauten Partikelfilter ein Kürzel „PM5“ aufgeführt sein.

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